Wie bekomme ich das Goldene Visum in Spanien?

Wie bekomme ich das Goldene Visum in Spanien?

Hello Homes Sitges Geschrieben von Hello Homes Sitges |Aktualisiert: 15-01-2025 | 0 Kommentare

GOLDENES VISUM

🚨 AKTUELLE NACHRICHTEN
Die spanische Regierung hat offiziell das Ende des Golden Visa-Programms bekannt gegeben. Bewerbungen werden nur bis zum 3. April 2025 angenommen. 🚨

Was ist das spanische Goldene Visum ?
Das spanische „Golden Visa“ -Programm oder „Aufenthalt für Investoren in Spanien“ stellt eine besondere Art von Aufenthaltserlaubnis dar, die für Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gedacht ist, die eine erhebliche Investition in Spanien tätigen möchten, um umzuziehen und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren in Spanien aufhalten und arbeiten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren, sofern die ursprüngliche Investition aufrechterhalten wird oder der Antragsteller nachweislich diese auch weiterhin aufrechterhält Investitionen und Vermögenswerte in Spanien.

Wie kann die Investition realisiert werden?

  • Erwerb von Immobilien (Hauptinvestitionsform), d. h. Kauf einer Immobilie oder mehrerer Immobilien für einen Mindestwert von 500.000,00 €.
  • Weitere unterstützte Anlageformen:
  1. Kaufen Sie Aktien eines spanischen Unternehmens oder verfügen Sie über ein Bankdepot bei einem spanischen Unternehmen im Wert von mehr als 1 Million Euro. Damit erhalten Sie auch Zugang zu dieser Aufenthaltserlaubnis.
  2. Investieren Sie in spanische Staatsschulden im Wert von 2 Millionen Euro oder mehr.
  3. Investieren Sie in ein Geschäftsprojekt, das auf spanischem Territorium entwickelt wird. Die Hauptvoraussetzungen für diesen Weg bestehen darin, dass das Projekt Arbeitsplätze schafft, den wissenschaftlichen/technologischen Fortschritt des Landes ankurbelt oder minimale sozioökonomische Auswirkungen hat.

Der Prozess zur Erlangung des GOLDENEN VISUMS

Der Prozess zur Erlangung des GOLDENEN VISA ist direkt und unkompliziert, im Gegensatz zu den meisten spanischen Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-Europäer, die langwierige und komplizierte Verfahren erfordern.
Darüber hinaus kann Spanien aufgrund seiner Eigenschaften aufgrund seines Immobilienmarktes, auf dem HELLO HOMES über umfangreiche Erfahrung verfügt und Sie mit maximaler Professionalität und allem, was das Land zu bieten hat (Lebensstil, Klima, Gastronomie), zu bieten hat, zweifellos Ihre beste Option sein , usw.).
Mit „Residence by Investment“ kann man innerhalb der Europäischen Union frei reisen. Wenn Sie also eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen, können Sie den Rest Europas ohne Sorgen erkunden.

Wer kann ein Goldenes Visum beantragen?

Alle Personen, die NICHT Bürger der Europäischen Union sind, können diese Genehmigung beantragen und bearbeiten, also auch Bürger des Vereinigten Königreichs, die nach dem Brexit die Vorteile einer Zugehörigkeit zur EU verloren haben.
Darüber hinaus muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Volljährig sein (18 Jahre oder älter in Spanien)
  • Sie dürfen weder in Spanien noch in einem anderen Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben, vorbestraft sein.
  • Verfügen Sie über eine vollständige Krankenversicherung in Spanien. Dies kann über eine öffentliche oder private Versicherung erfolgen. Eine Reiseversicherung oder Heimatversicherung ist hier nicht gültig.
  • Nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sowohl den Hauptinvestor als auch seine Familie zu unterstützen (sofern er auch seine Familienangehörigen in seinen gemeinsamen Aufenthaltsantrag einbezieht)
  • Tätigen Sie die Investition (entweder 500.000 €, 1 Million € oder 2 Millionen €, je nach gewählter Option) und legen Sie das entsprechende Dokument zum Nachweis vor.
Goldenes Visum

Wie ist das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung mit dem GOLDENEN VISA?

Der Prozess zur Erlangung des GOLDENEN VISA gliedert sich in zwei Phasen:
1. Zunächst müssen Sie sich für eine oder mehrere Investitionsmöglichkeiten entscheiden und die Investition selbst durchführen.
  1. Erstens ist für Nichtansässige eine NIE erforderlich; Die NIE ist eine Identifikationsnummer, die jedem Ausländer zugewiesen wird, der im Land einen Rechtsvorgang oder eine wirtschaftliche Transaktion durchführen möchte. Diese Nummer kann im Land des Investors (bei der spanischen Botschaft im Herkunftsland) oder direkt in Spanien angefordert werden, wenn sich der Investor mit einem Touristenvisum oder einem anderen Visum im Staatsgebiet aufhält.
  2. Identifizieren und analysieren Sie die zu tätigende Investition, die die Bedingungen erfüllt.
  3. Machen Sie die Investition selbst.
2. Sobald die Investition getätigt wurde, wird das Genehmigungsverfahren für diese Investition durchgeführt. Das bedeutet, dass der zuständigen Behörde Unterlagen zum Nachweis der Investition vorgelegt werden, um Anlegervorteile in Spanien zu beantragen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Aufenthaltserlaubnis. Die Verwaltung hat eine Frist von 20 Tagen, um den Beschluss zu erlassen, es sei denn, sie fordert innerhalb dieser Frist zusätzliche Unterlagen an. Fällt der Beschluss positiv aus, folgt als nächster Verfahrensschritt die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis als Investor. Wird der Antrag abgelehnt, kann Berufung gegen die Begründung der Verwaltung eingelegt und zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Wenn die Investition korrekt getätigt wurde und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, wird immer eine positive Lösung erzielt.
3. Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Investor für den Investor und ggf. seine Familie.
  1. 3.1. Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis im Herkunftsland des Investors:
    • Beantragen Sie die Genehmigung beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft im Land des Investors.
    • Sobald der Antrag genehmigt wird, wird ein 1-Jahres-Visum (6 Monate im Falle des Immobilienerwerbs durch einen Kautionsvertrag) zum Leben und Arbeiten in Spanien erteilt.
    • Mit dem Erstvisum kann der Investor nach Spanien reisen.
    • In Spanien beantragen Sie nach dem ersten Jahr eine Aufenthaltserlaubnis (das Visum wird in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt) und registrieren Ihre Fingerabdrücke bei einer Polizeistation. Es wird ein TIE (Foreign Identity Card) ausgestellt, der eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis im Land gewährt. Genehmigung, die wiederum um 5 Jahre verlängert werden kann (solange die Investition erhalten bleibt) und anschließend gegebenenfalls die Staatsangehörigkeit beantragen kann.
  2. 3.2. Die zweite Möglichkeit wäre, die Genehmigung direkt bei Spanien zu beantragen:
    • Zunächst muss der Investor als Tourist nach Spanien einreisen (je nach Herkunftsland muss ggf. zunächst ein Touristenvisum beantragt werden)
    • Anschließend wird der Antrag über die UGE, die Abteilung für große Unternehmen und strategische Gruppen, gestellt.
    • Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird die TIE- oder Aufenthaltskarte angefordert. Nach der Abnahme der Fingerabdrücke auf einer Polizeistation wird eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis im Land erteilt, die wiederum um 5 Jahre verlängert werden kann (solange die Investition erhalten bleibt) und anschließend gegebenenfalls die Staatsangehörigkeit beantragt werden kann. .

Vorteile des Goldenen Visums

Hauptvorteile des Investorenvisums in Spanien:
  • Optimierter bürokratischer Prozess (ein Monat, um die Genehmigung zu erhalten) und klar in Bezug auf Dokumentation und zu befolgende Schritte.
  • Es ermöglicht Ihnen nicht nur, im Staatsgebiet zu leben, sondern auch zu arbeiten. Daher ist der aus der Investition abgeleitete Wohnsitz eine alternative Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, mit der man eigene Projekte durchführen kann (Partner eines spanischen oder internationalen Unternehmens mit einer Tochtergesellschaft in Spanien sein, eine eigene Unternehmensstruktur auf spanischem Territorium gründen oder …). der Europäischen Union) oder für ein Unternehmen arbeiten.
  • Es handelt sich um die einzige Aufenthaltserlaubnis, die zunächst die Erlaubnis erteilt, für drei Jahre im Land zu leben und zu arbeiten (die übrigen bieten nur 1 Jahr).
  • Das GOLDENE VISA erfordert nur, dass der Antragsteller einmal im Jahr in das Land reist. Dies bedeutet, dass der Anleger, wenn er möchte, vermeiden kann, in Spanien steuerlich ansässig zu werden (daher kann es zu Steuerersparnissen kommen).
  • Es ermöglicht auch völlige Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums; Das heißt, Sie können damit durch die meisten Länder der Europäischen Union reisen.
  • Es ermöglicht Ihnen, die Familie des Investors problemlos nach Spanien zu holen. Der Hauptinvestor kann den Wohnsitz seines Partners oder seiner Kinder durch einen gemeinsamen Antrag beantragen, sofern er eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist. Dies ist die perfekte Option für Familien, die in Spanien leben möchten. Es ist wichtig zu bedenken, dass es bei Kindern unbedingt erforderlich ist, dass sie unter 21 Jahre alt sind, studieren oder finanziell vom Hauptinvestor abhängig sind.
  • Um das GOLDENE VISUM zu beantragen, ist es nicht notwendig, dass der Antragsteller dies persönlich in Spanien tut oder dass alles persönlich bearbeitet wird. Es besteht die Möglichkeit, einen Vertreter zu benennen, der die entsprechenden Unterlagen einsammelt.

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